1. 1.1. Am 7. Mai 2023 meldete B._____ (fortan: Lebenspartnerin) gegenüber der Telefon-Hotline "Telefon gegen Gewalt", dass sie von A._____ (fortan: Beschwerdeführer) geschlagen worden sei und sich mit ihrer Tochter im Zimmer eingesperrt habe. Aufgrund dieser Meldung rückte die Kantonspolizei Aargau an deren Wohnort in Q._____ aus und nahm den Beschwerdeführer vorläufig fest. Im weiteren Verlauf der Untersuchung erhob die Lebenspartnerin weitere Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer (mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Drohung).