Der verdeckte Zugriff auf die Server eines Kommunikationsdienstleisters im Rahmen einer Aktion gegen den Kommunikationsdienstleister resp. gegen den Einsatz von Verschlüsselung durch die organisierte Kriminalität gehe deutlich und ganz grundlegend über den von der StPO abschliessend definierten Anwendungsbereich von GovWare hinaus. Damit bestehe hinsichtlich der so erlangten Daten von SkyECC ein absolutes Verwertungsverbot nach Art. 269ter Abs. 3 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO. Ein Spielraum für eine Interessenabwägung bestehe nicht.