die im Verfahren HA.2023.517 gewonnenen Erkenntnisse weiterhin Bestand hätten. Selbst wenn nur die offensichtliche Unverwertbarkeit der Daten von SkyECC zu berücksichtigen wäre, hätte sich die Vorinstanz damit auseinandersetzen müssen. Es liege damit eine Verletzung des Anspruchs -4- auf rechtliches Gehör vor, welche formeller Natur sei und unabhängig von den Erfolgsaussichten zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung führe.