2. 2.1. Der Beschwerdeführer wurde am 23. Oktober 2023 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 26. Oktober 2023 bis einstweilen am 23. Januar 2024 in Untersuchungshaft versetzt. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte am 15. Januar 2024 einen Haftverlängerungsantrag. Am 16. Januar 2024 verfügte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die provisorische Fortdauer der Haft bis zum Entscheid über den Haftverlängerungsantrag. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 24. Januar 2024 wurde die Untersuchungshaft bis einstweilen am 23. April 2024 verlängert.