Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 20. März 2024 betreffend Gesuch um Entlassung aus der Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie banden- und gewerbsmässiger Geldwäscherei.