2.1.2. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, der Grund für seine Abwesenheit sei die schwere Krebserkrankung seiner Mutter gewesen, welche dringend eine Operation erforderlich gemacht habe. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Situation sei unsicher gewesen, wann der Eingriff stattfinden werde. Der Termin sei auf den Zeitraum der geplanten Hauptverhandlung gefallen, weshalb es ihm unmöglich gewesen sei, daran teilzunehmen.