1.2. Der Beschwerdeführer erhob dagegen am 3. November 2022 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg entschied, am Strafbefehl festzuhalten. Am 6. Dezember 2022 überwies sie diesen zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden. 2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden lud den Beschwerdeführer am 16. Januar 2024 auf den 22. März 2024, 09:00 Uhr, zur Hauptverhandlung vor. Die Zustellung der Vorladung an den Beschwerdeführer persönlich erfolgte am 14. Februar 2024 durch die Polizei Basel-Landschaft. 2.2. Der Beschwerdeführer erschien nicht zur Hauptverhandlung vom 22. März 2024.