Der verdeckten Operation lag sodann zugrunde, den Betäubungsmittelhandel zu erkennen und zu verhindern (vgl. dazu die Anordnung einer präventiven verdeckten Fahndung vom 23. August 2023, Beilage zur Beschwerdeantwort der Kantonspolizei Aargau), was zusammen mit dem Verhalten der durchführenden Behörden auf eine im Wesentlichen passive verdeckte Fahndung schliessen lässt. Der verdeckte Fahnder durfte sich zum Schein beteiligen, wobei er sein Interesse an einem verbotenen Geschäftsabschluss signalisieren und nach dem Preis fragen konnte. Der verdeckte Fahnder hat sich rollenadäquat bzw. szenenangepasst verhalten.