Demgemäss ist die Kantonspolizei Aargau erst nach Feststellung der am 23. August 2023 um 18.24 Uhr an alle im öffentlich zugänglichen Telegram- Chat "Y" versandten Antwort des Chat-User "B._____" "immer" auf den Beschwerdeführer aufmerksam geworden. Diese Antwort deutete auf eine Intention hin, ein Delikt zu begehen. Der Beschwerdeführer wurde mit der privat gestellten Frage, ob er an dem Tag an der Badenfahrt sei, nicht unter Druck gesetzt, die Straftat zu begehen.