Der verdeckte Fahnder X konnte somit über die Rahmenbedingungen des Einsatzes und das Mass der zulässigen Einwirkungen schon vor dem Start der Aktion mündlich belehrt werden. Nach der ersten Kontaktaufnahme, aber noch vor dem physischen Treffen, wurde der verdeckte Fahnder zudem schriftlich instruiert. Nachdem die Anordnung der verdeckten Fahndung (nachträglich) schriftlich erfolgte, ist bekannt, wie die Polizei an den Chat-User "B._____" gelangt ist und aus welchen konkreten Umständen sich ein Verdacht auf ein Betäubungsmitteldelikt ableiten liess. Demgemäss wurden die Formvorschriften eingehalten.