Es ist weiter offensichtlich, dass bei Annahme eines Verdachts des Kokainverkaufes durch den Chat-User dieser sich gegenüber der Polizei nicht einfach so zu erkennen gegeben und ohne das Scheinangebot für den Kauf von Kokain sich auch nicht mit einer ihm unbekannten Person getroffen hätte. Eine nachfolgende blosse Observation hätte wie erwähnt das Risiko beinhaltet, dass die Straftat nicht aufgeklärt worden wäre und hätte die Ermittlungen jedenfalls übermässig erschwert. -9- Die getroffene Massnahme eines Scheinkaufes ist daher unter dem Aspekt der Subsidiarität nicht zu beanstanden.