2.1.4. Die Kantonspolizei Aargau teilte in ihrer Stellungnahme vom 5. Juni 2024 mit, dass mit der eingereichten Anordnung einer präventiven verdeckten Fahndung aufgezeigt werde, dass am selben Tag bereits eine verdeckte Massnahme angeordnet worden sei, der verdeckte Fahnder bereits eine Instruktion gemäss Art. 291 Abs. 2 lit. a StPO erhalten habe und sich der verdeckte Fahnder, die Führungsperson sowie der Dienstchef an gemeinsamer Örtlichkeit befunden hätten. Gestützt auf diese Ausgangslage sei es problemlos möglich gewesen, in der relativ kurzen Zeit zwischen 18.24 Uhr und 18.36 Uhr die verdeckte Fahndung nach Art.