2.1.2. Die Kantonspolizei Aargau teilte in ihrer Beschwerdeantwort vom 1. Mai 2024 mit, dass vor der Anordnung der verdeckten Fahndung bereits eine präventive verdeckte Fahndung gelaufen sei. Am Abend des 23. August 2023 seien im Rahmen der Badenfahrt u.a. verdeckte Fahnder im Einsatz gestanden, deren Auftrag darin bestanden habe, den Betäubungsmittelhandel zu erkennen und zu verhindern. Zu diesem Zweck seien die Anordnung einer präventiven verdeckten Fahndung gemäss § 35c PolG verfügt und zwei verdeckte Fahnder schriftlich instruiert worden. Im Rahmen der präventiven verdeckten Fahndung habe die Kantonspolizei Aargau den öffentlich zugänglichen Telegram-Chat "Y" beobachtet.