mit Schreiben vom 8. März 2024 mit, dass gegen den Telegram-Nutzer "B._____", damals unbekannte Person, bei welchem es sich um A._____ gehandelt habe, wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine verdeckte Fahndung polizeilich angeordnet worden sei. A._____ wurden die polizeiliche Anordnung vom 23. August 2023, die Instruktion zur verdeckten Fahndung vom 23. August 2023, der Amtsbericht betreffend die verdeckte Fahndung vom 23. August 2023, die Verfügung betreffend Beendigung und Mitteilung einer verdeckten Fahndung vom 28. August 2023 sowie der polizeiliche Anzeigerapport vom 21. Februar 2024 und die polizeiliche Einvernahme von A._____ vom 24. August 2023 zugestellt.