Das Sicherheitsaudit SFHB Handlanze hält als schwere Sicherheitsmängel, welche einen Arbeitsstopp bedeuten, fest: "Es ist nicht sichergestellt, dass im Gefahrenfall jederzeit zum Schutze der an den Spritzeinrichtungen beschäftigten Personen eingegriffen werden kann (EKAS Richtlinie Nr. 6505 Kapitel 4.2.1). Es ist nicht gewährleistet, dass der Geräteführer jederzeit in Sichtverbindung zu einer anderen Person arbeitet. In Sonderfällen muss eine Aufsichtsperson bestimmt werden (EKAS Richtlinie Nr. 6505, Erläuterungen zur Richtlinie zu Kapitel 4.2.1). Alleinarbeit ist verboten." Sowohl der Beschwerdeführer wie auch F.__