4.1.3. Fraglich und durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm weiter abzuklären ist schliesslich, ob die Beschuldigte die allgemein erforderlichen Schutzmassnahmen tatsächlich eingehalten hat. Insbesondere ist näher zu untersuchen, ob gegen das Alleinarbeitsverbot verstossen wurde. Dieses ist im Sicherheitsaudit SFHB Handlanze (vgl. Beilage 3 [gemäss Protokoll der delegierten Einvernahme von E._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 21. Dezember 2023, Frage 22]), in der Richtlinie Nr. 6505 - 11 -