Zusammengefasst drängen sich weitere Abklärungen seitens der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wie u.a. die Einholung eines (unparteiischen) Ergänzungs- bzw. Zweitgutachtens auf, welches sich auf das vom Beschwerdeführer anlässlich des Unfalls verwendete Lanzenmodell zu beziehen hat.