offensichtlich allgemein von "Lanzen" und nicht konkret von der am 9. März 2023 vom Beschwerdeführer verwendeten Lanze spricht und auch der technische Leiter der Beschuldigten es als möglich erachtet, "dass Lanzen blockieren würden" (Protokoll der delegierten Einvernahme von G._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 4. Januar 2024, Frage 34 f.). Überdies ist fraglich, ob sich die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm generell an die gesetzlichen Vorgaben gemäss Art. 182 ff. StPO gehalten hat.