E-Mail vom 23. Dezember 2023 selbst ausführt – nicht über eine Ausbildung als Gutachter und könne einen solchen lediglich fachtechnisch im Spezialgebiet "Wasserhöchstdruck" unterstützen. In Bezug auf den Beweiswert der Aussagen von E._____ ist im Rahmen der weiteren Untersuchung auch zu beachten, dass dieser bereits vor seiner Einvernahme als Auskunftsperson am 21. Dezember 2023 mit der Haftpflichtversicherung der Beschuldigten in telefonischem Kontakt stand (Protokoll der delegierten Einvernahme von E._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 21. Dezember 2023, Frage 15; E-Mail-Verkehr zwischen E._____ und H._____, Direktionsschadenexperte der […]