Gemäss G._____, technischer Leiter der Beschuldigten, seien die Mitarbeiter dafür verantwortlich, das Material gemäss Dringlichkeitsschreiben einzusetzen (Protokoll der delegierten Einvernahme von G._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 4. Januar 2024, Frage 42). Vorliegend ist es aber G._____ selbst gewesen, der die Maschine eingerichtet und dem Beschwerdeführer Lanze und Pistole, mithin die vom Beschwerdeführer verwendeten Arbeitsgeräte, übergeben hat (Protokoll der delegierten Einvernahme von G._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 4. Januar 2024, Frage 16;