Des Weiteren ist auch zu klären, wie oft der Beschwerdeführer den Abzug losgelassen hatte. Sollte er den Abzug tatsächlich nur einmal in einer Stunde gezogen haben (Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers durch die Kantonspolizei Aargau vom 17. August 2023, Frage 68 f.), wird er erklären müssen, wie er diesen Kraftaufwand hat leisten können, zumal sowohl F._____ als auch G._____ ausgesagt haben, es sei unmöglich, die Pistole eine Stunde zu halten (Protokoll der delegierten Einvernahme von F._____ durch die Kantonspolizei Aargau vom 19. Dezember 2023, Frage 51 f., Protokoll der delegierten Einvernahme von G._