sichergestellt worden seien (angefochtene Verfügung, S. 4). Dennoch hat sie es unterlassen, dem Beweisantrag des Beschwerdeführers auf Befragung von C._____, ehemaliger Mitarbeiter, stattzugeben. Gemäss Aussage des Beschwerdeführers habe C._____ nach dem Unfall mit derselben Lanze weitergearbeitet und auch gesagt, dass "dieses Gerät nicht gut" sei (Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers durch die Kantonspolizei Aargau vom 17. August 2023, Frage 80). Dass die besagte Lanze weiterverwendet worden ist, hat auch F._____, Betriebsmechaniker und Ersthelfer nach dem Unfallereignis, bestätigt (Protokoll der delegierten Einvernahme von F.__