Weiter habe sich das Gutachten zu neueren Modellen von Wasserhochdruckpistolen, aber nicht zum vom Beschwerdeführer verwendeten Modelltyp geäussert. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe auch den Beweisantrag zur Erstellung eines Ergänzungsgutachtens betreffend die Frage, ob sich auch bei den älteren Pistolengriffen ohne Faltbelag eine -7-