Den Beweisantrag, C._____ einzuvernehmen, habe die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm abgelehnt, obwohl durch dessen Einvernahme bedeutende Informationen zur Beschaffenheit der konkreten Pistole gewonnen werden könnten. Gerade weil durch die Beschuldigte das im Unfallzeitpunkt benutzte Gerät bereits entsorgt worden sei, seien die Aussagen von C._____ zur Erstellung des rechtserheblichen Sachverhalts von zentraler Bedeutung (Beschwerde, Rz. 16). Weiter habe sich das Gutachten zu neueren Modellen von Wasserhochdruckpistolen, aber nicht zum vom Beschwerdeführer verwendeten Modelltyp geäussert.