3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 6. Mai 2024 (Postaufgabe am 7. Mai 2024) die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Die Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: