Er erlitt beim Waschen einer Maschine mit einer Wasserhochdruckpistole schwere Verletzungen an der linken Hand, was eine Amputation des kleinen linken Fingers, die Rekonstruktion von Nerven- und Sehnengewebe sowie massive bleibende Bewegungseinschränkungen zur Folge hatte. Der Beschwerdeführer konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger. 1.2. Mit Eingabe vom 29. Januar 2024 beantragte die Beschuldigte, es sei eine Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen.