bulante Massnahme innert nützlicher Frist von weiterer Delinquenz abhalten liesse. Diese Beurteilung ist in Berücksichtigung des zwischenzeitlich erstatteten psychiatrischen Gutachtens von D._____ weiterhin aktuell. Zur Begründung kann ohne Weiteres auf vorstehende E. 4.3.3 verwiesen werden, ohne dass die dort zusammengefassten gutachterlichen Ausführungen (namentlich auch betreffend die Behandlungsempfehlungen) noch näher zu erläutern wären.