Zudem sind sowohl E._____ (Zivil- und Strafkläger), C._____ (Zivil- und Strafklägerin) als auch B._____ (Opfer) anwaltlich vertreten, und ist deshalb mit dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit deren Teilnahme an der Hauptverhandlung zu rechnen. Dass das Bezirksgericht Zofingen die Hauptverhandlung dennoch offenbar bereits auf den 18. Juni 2024 ansetzen konnte (vgl. hierzu Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, S. 2), ist dementsprechend nicht als eine Missachtung des Beschleunigungsgebots zu werten, sondern im Gegenteil als eine Bestätigung für die Angemessenheit der Dauer der beantragten (viermona-