Auch wenn das Gericht gehalten sei, zügig zur Verhandlung vorzuladen, dürfte es erfahrungsgemäss schwerlich realistisch sein, einen Verhandlungstermin innerhalb der nächsten drei Monate zu finden. Entsprechend erscheine es angemessen, Sicherheitshaft ausnahmsweise für vier statt drei Monate anzuordnen.