rückfallprophylaktischer Strategien zur antizipativen Vereitelung automatisierter und schwer steuerbarer Wut- und Zornesanfälle stehe noch aus (Gutachten S. 91). Der Beschwerdeführer besitze eine "prokriminogene Grundhaltung", mit der er "Selbstjustiz" rechtfertige (Gutachten S. 92). Bis eine "strukturell-kognitive Veränderung" einsetze und der Beschwerdeführer "neue Verhaltensmuster" erlernt habe, sei mit zwei, eher mit drei Jahren zu rechnen. Von einer kurzfristig durchgeführten ambulanten Massnahme sei kein Erfolg zu erwarten (Gutachten S. 94).