In "emotionalen Momenten" denke der Beschwerdeführer nicht an die Vor- oder Nachteile seines Verhaltens, sondern reagiere aus dem "emotionalen Affekt" heraus (Gutachten S. 88). Trotz dreijähriger deliktprotektiver Psychotherapie stehe der Beschwerdeführer (vermeintlichen) Kränkungen weiterhin schutzlos gegenüber. Die Aneignung - 11 -