- dass der Beschwerdeführer C._____ nötigte, etwa keine anderen Männer anzuschauen, ihr Kontakte zu Familie und Freunden untersagte und ihr befahl, die Natel-Nummer zu ändern, damit sie nicht von Bekannten kontaktiert werden konnte, - dass der Beschwerdeführer C._____ etwa als "Schlampe", "Hure", "Nutte", "strohdumm" und "billig" beschimpfte und sie anspuckte, - dass der Beschwerdeführer gegen C._____ wiederholt handgreiflich wurde, indem er ihr ins Gesicht schlug, sie an den Haaren riss, am Hals packte, würgte oder ihr seine Daumen unterhalb ihrer Augen ins Gesicht drückte.