- dass der Beschwerdeführer während einer Autofahrt am 12. Februar 2023 C._____, mit der er zirka vom 22. Januar – 22. Februar 2023 eine Beziehung führte, zu Oralverkehr nötigte, - dass der Beschwerdeführer C._____ mit Gewalt und psychischem Druck zu Analverkehr nötigte, - dass der Beschwerdeführer C._____ damit drohte, ihr die Zähne in den Hals stecken zu wollen, sie am liebsten zusammenschlagen bzw. "kaputt schlagen" zu wollen, das Restaurant ihrer Familie abzufackeln und sie mit dem Tod ihrer Familie zu quälen,