- dass der Beschwerdeführer B._____ vom 19. Januar 2022 bis zu seiner ersten Inhaftierung und danach bis zum 22. September 2022 durch massive Drohungen und ständige Kontrollen zwang, in der Öffentlichkeit ihren Kopf zu senken, keine anderen Männer anzusehen oder anzusprechen, den Kontakt mit ihrer Familie abzubrechen, sich tätowieren zu lassen, lange Kleider zu tragen, nicht in eine Psychotherapie zu gehen und eine Strafanzeige gegen ihn zurückzuziehen, -7-