Während dieser Abwesenheiten sei er bezüglich Postzustellungen darauf angewiesen gewesen, dass diese wie auch immer den Weg zu ihm finden würden. Er habe sich darauf verlassen müssen, dass das komplett ausserhalb seiner Kontrolle stattfindende, improvisierte Zustellsystem unter Mithilfe von Mitbewohnern der Unterkunft, die andere Sprachen sprächen, auch für wichtige Dokumente wie Strafbefehle funktioniere. Bei den chaotischen Verhältnissen in der Asylunterkunft des Beschwerdeführers müsse davon ausgegangen werden, dass die Zustellung von Postsendungen letztlich eher vom Zufall abhänge, als dass sie einem nachvollziehbaren, für den Beschwerdeführer planbaren System folge.