Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass er die Zustellfiktion gekannt und sich daher ohne weiteres um die Einrichtung eines effektiven Postzustellsystems habe kümmern können. Im Zeitraum des Strafverfahrens gegen ihn habe er an fünf Tagen pro Woche eine Schule besucht und sich daher für längere Zeiträume ausserhalb der Asylunterkunft aufgehalten. Während dieser Abwesenheiten sei er bezüglich Postzustellungen darauf angewiesen gewesen, dass diese wie auch immer den Weg zu ihm finden würden.