4. Dem Beschwerdeführer sei Rechtsanwalt Martin Schwegler, […], als amtlicher Verteidiger einzusetzen, mit Wirkung ab den 18. Oktober 2023. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen vor allen Instanzen zzgl. Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegner ev. zulasten des Staates." 3.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg verzichtete mit Eingabe vom 4. April 2024 auf eine Vernehmlassung. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 8. April 2024 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: