" 1. Auf die Einsprache des Beschuldigten vom 15. Dezember 2023 wird nicht eingetreten. 2. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl ST.2023.3221 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 18. Oktober 2023 in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Lenzburg, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 300.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. -3- 4. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen."