Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 11. März gegenstand 2024 betreffend Nichteintreten auf die Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls ST.2023.3221 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 18. Oktober 2023 im Strafverfahren gegen A._____ betreffend Diebstahl, Tätlichkeiten -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: