2. Auf das Gesuch des Beschwerdeführers um Anordnung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren wird nicht eingetreten. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 67.00, zusammen Fr. 1'067.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zustellung an: […] - 14 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)