Sein familiäres Umfeld befindet sich im Ausland. So lebt die Mutter des Beschwerdeführers in Q._____ und sein Vater sowie Bruder leben in T._____. Gemäss den vorinstanzlichen Erwägungen verfügt er derzeit weder über eine partnerschaftliche noch eine andere gefestigte soziale Beziehung in der Schweiz. Der Beschwerdeführer weist in seiner Beschwerdeschrift darauf hin, dass er sich bisher nicht um die Neuausrichtung seiner beruflichen Zukunft habe kümmern können. Er sei arbeitslos und habe sich noch keine neue Wohnung anmieten können.