" 3.3 Der Beschwerdeführer wird als - gemäss eigener Aussage nicht vorbestrafter - ehemaliger Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens verdächtigt, während ca. eines Jahres rund 30 Straftaten begangen zu haben, wobei der Deliktsbetrag insgesamt mehrere hunderttausend Franken betragen soll. Er ist deutscher Staatsangehöriger, in Q._____ aufgewachsen und hat in R._____, S._____ sowie erneut in Q._____ gelebt. Seit ca. 5 Jahren hält er sich mit der Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz auf. Sein familiäres Umfeld befindet sich im Ausland.