2023 enthaltenen Übersichtsliste ergibt sich trotz in diversen Fällen noch unbekannter Schadenshöhe bereits ein Deliktsbetrag von rund Fr. 440'000.00 –, der Vielzahl der Taten und der möglicherweise mehrfach qualifizierten Deliktsbegehung ist (ohne dem hierfür zuständigen Sachgericht vorzugreifen) trotz des grundsätzlichen Geständnisses des Beschwerdeführers von einer drohenden längeren, die bisherige Dauer der Untersuchungshaft weit übersteigenden Freiheitsstrafe auszugehen, welche – trotz der bereits siebenmonatigen Untersuchungshaft – einen erheblichen Anreiz zur Flucht zu begründen vermag. Dem Beschuldigten droht