3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 15. März 2024 zugestellte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 12. März 2024 mit Eingabe vom 25. März 2024 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 12. März 2024 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Anstelle der Untersuchungshaft seien Ersatzmassnahmen anzuordnen.