2.3. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 13. September 2023 bis am 8. Dezember 2023. Die dagegen erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 9. Oktober 2023 (SBK.2023.280) abgewiesen. Das Bundesgericht wies mit Urteil 7B_842/2023 vom 9. November 2023 die gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers ab, soweit es darauf eintrat.