2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. Juni 2023 bis am 8. September 2023. Die dagegen erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 13. Juli 2023 (SBK.2023.199) abgewiesen. Das Bundesgericht trat mit Urteil 7B_563/2023 vom 6. September 2023 nicht auf die gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers ein.