In der sowohl von den Beschwerdeführern als auch von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg angeführten freien Online-Enzyklopädie Wikipedia findet sich zum Stichwort "innerer Reichsparteitag" Folgendes: "Der Begriff innerer Reichsparteitag entstammt der Umgangssprache aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die umgangssprachliche Redewendung wurde und wird teils bis heute verwendet, um eine 'große Genugtuung' zu bezeichnen. Während der NS- und in der Nachkriegszeit konnte sie auch spöttische, die NS-Propaganda ironisierende bzw. persiflierende Funktion haben. […] 'Innerer Reichsparteitag' kann auch eine 'private Zelebration rechtsradikalen Gedankenguts' bedeuten".