dagegen Rechtsfrage (Urteil des Bundesgerichts 6B_1046/2021 vom 2. August 2022 E. 3.3.2). Unerheblich ist, ob der Dritte die Beschuldigung oder Verdächtigung für wahr hält oder nicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_788/2010 vom 20. Januar 2011 E. 3.3). 5.3. 5.3.1. Strittig ist zunächst die Bedeutung der Bezeichnung "persönlicher Reichsparteitag" bzw. "innerer Reichsparteitag".