Rückblickend hätte er die Frist von drei Arbeitstagen lieber verstreichen lassen und über die E-Mail noch zwei Tage geschlafen. Er sei mit der Evaluation der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg "Die nicht durchwegs angemessenen Formulierungen des Beschuldigten sind nicht von der Hand zu weisen" einverstanden. Er habe sich deshalb anlässlich der Einvernahme entschuldigt. Er habe die Beschwerdeführer aber weder als Nazis noch als Deppen oder Zigeuner tituliert.