3.2. Der Beschuldigte machte in der Beschwerdeantwort zusammengefasst und soweit relevant geltend, er lege Wert darauf, dass er die Beschwerdeführer nie als Nazis, Zigeuner oder Deppen bezeichnet habe. Nach all den Vorfällen über drei Jahre, wobei noch lange nicht alle aufgezählt worden seien, zwei Mietschlichtungsverfahren, wobei er für das eine extra von Spanien habe anreisen und sich eine Anwältin habe nehmen müssen und gezwungen gewesen sei, seine kranke Ehefrau in Spanien zurückzulassen, sowie der Hausabnahme und der Auflage des Mieterschutzes, allfällige Mängel innert drei Arbeitstagen geltend zu machen, sei er in einer akuten Stresssituation gewesen.